1. Anmeldung
    Mit der Anmeldung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für den Vermieter wird der Mietvertrag nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung verbindlich. Damit ist die Mietvereinbarung für alle Seiten bindend.

    Die Appartements dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximal-Zahl an Personen belegt werden.
     
  2. Kurzfristige Buchungen
    Erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung auch ohne vorherigen Eingang der Mietanzahlung beidseitig verbindlich.
     
  3. An- und Abreise
    Das Appartement/Haus steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis um 10.00 Uhr zur Verfügung. Andere Zeitabsprachen sind nur nach Rücksprache möglich.

  4. Zahlung
    Bei Vertragsabschluss leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 50%. Der Restmietpreises wird spätestens am Anreisetag fällig. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann die Durchführung des Vertrages vom Vermieter annulliert werden.

  5. Schadensfall
    Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum am Reisegepäck, am PKW oder Personenschäden trägt der Vermieter nicht. Eltern haften für Ihre Kinder. Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug (d.h. am Anreisetag) zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

  6. Rücktritt vom Mietvertrag
    Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Erklärung durch einen eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

    Der Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.

    Die Höhe der anfallenden Kosten, bei nicht Erfüllung des Mietvertrages durch den Mieterm, ergeben sich aus dem Rücktrittszeitpunkt und sind wie folgt festgelegt:
    bis 51 Tage vor Mietbeginn eine Pauschale von 50,00 €
    vom 50 bis 39 Tag vor Mietbeginn 35% des Mietpreises
    vom 40 bis 29 Tag vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
    vom 30 bis 7 Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
    ab 6 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
    Gerichtsstand ist Sassnitz.